Inhalt Personalakte

  • Hallo zusammen.

    "In die Personalakten sind alle Vorgänge aufzunehmen, die den Beamten betreffen und in einem unmittelbaren, inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen. Vorgänge, die den Beamten persönlich betreffen und bei der Dienststelle entstanden sind oder der Dienststelle zugegangen sind, aber keinen unmittelbaren, inneren Zusammenhang zum Dienstverhältnis haben, dürfen somit nicht aufgenommen werden."

    Solche Formulierungen finden sich überall, aber nach langer Recherche konnte ich nicht in Erfahrung bringen ob in die unmittelbare Personalakte Krankheitstage bzw. sogar die jeweiligen AU aufgenommen werden. Meine Frage bezieht sich auf Landesbeamte des Landes NRW.

  • Führung der Personalakten
    AV d. JM vom 29. Februar 2000 (2051 - Z. 9)
    - JMBl. NRW S. 89 -
    in der Fassung vom 20. Februar 2015
    - JMBl. NRW S. 95 -
    .
    .
    .
    Teilakten Bei der für den betreffenden Aufgabenbereich zuständigen Stelle werden Teilakten geführt (§ 84 Abs. 1 Satz 4 LBG).

    1.
    Teilakten sind zu bilden für
    ...
    e)
    Unterlagen über Erkrankungen einschließlich Wiedereingliederungsmaßnahmen, über die Durchführung einer Kur bzw. Sanatoriumsbehandlung.

  • hier is ne gute Zusammenfassung zu Personalakten:

    http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justi…Januar-2017.pdf

    Ansonsten noch § 102g LBG NRW

    Absatz 2:

    Zitat

    Unterlagen über Beihilfen, Heilfürsorge, Heilverfahren, Unterstützungen, Erholungsurlaub, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten sind fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde, aufzubewahren. Unterlagen, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich ist, sind unverzüglich zurückzugeben, wenn sie für den Zweck, zu dem sie vorgelegt worden sind, nicht mehr benötigt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!