Hallo zusammen,
ich wurde heute in einem Erinnerungsverfahren durch den Richter dergestalt aufgehoben, als das noch eine Einigungsgebühr und eine Terminsgebühr entstanden sind. Soweit so gut..
Im Beschluss schreibt der Richter nun sinngemäß:
"Der KFB wird mit der Maßgabe aufgehoben, die Kosten unter Berücksichtigung einer Termins- und Einigungsgebühr neu festzusetzen."
Und dann legt er mir die Sache zur Neufestsetzung vor.
Das geht doch so m. E. nicht? Insbesondere finde ich ja seine Auffassung falsch und er kann mich doch jetzt nicht als sachlich unabhängiges Organ "verdonnern", gegen meine Rechtsauffassung einen neunen KFB zu fertigen.
Würde mich über eure Meinungen freuen
Schönes Wochenende