Hallo!
Ein Amtsgericht hat trotz Insolvenzeröffnung des Beklagten (amtsbekannt u. in den Medien diskutiert) KfB gegen diesen erlassen.
Hiergegen hat der Beklagte sofortige Beschwerde eingelegt.
Nun hat das Gericht den KfB (zu Recht) wieder aufgehoben und "Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens gem. § 91 Abs. 1 ZPO zu tragen".
Grundsätzlich ist ja die Aufhebung des KfB so ordnungsgemäß. Mir stellt sichdie Frage der Kostentragung. Ist dies so richtig?