Hallo zusammen,
mein Betreuter - bis zum Unfall: kein Einkommen,Schulden, nicht krankenversichert, lebte von Zuwendungen Dritter - befindet sichnach einem schweren PKW-Unfall im Wachkoma. Seine damalige Lebensgefährtin alsFahrerin verstarb noch am Unfallort.
Im Rahmen der RL wird mir nun eine "Abfindungserklärung" vorgelegt,welche bereits vom Berufsbetreuer unterschrieben wurde; auch wurde schongezahlt wie folgt: Direkt nach dem Unfall wurde von der Versicherung derFahrerin bereits abschlägig in der Summe 60.000 € gezahlt, endgültig fürabgefunden erklärt hat sich der Betreuer nach Zahlung von 400.000 €. Dierestlichen 340.000 € wurden auch schon auf das Konto des Betreuten überwiesen.Dazu wurde noch eine monatliche "Rentenzahlung" von 750 € vereinbart, „die beinachgewiesenem Mehrbedarf neu verhandelt werden kann“.
Ich habe darauf hingewiesen, dass der Vergleich dergerichtlichen Genehmigung bedurft hätte bzw. immer noch bedarf. Der Betreuerüberreichte sodann ein Schreiben seines Anwalts, der ausführt: Bzgl. der Höhedes Schmerzensgeldes habe er sich an ähnlich gelagerten Fällen orientiert undführt 3 Fälle auf, in denen 200.000 bis 330.000 € gezahlt wurden. Angefangenmit der Versicherung zu verhandeln habe er bei 450.000 €, man einigte sichschließlich auf 400.000 €.
Zur monatlichen "Rente" teilte der RA mit, dass dabei die(schlechten) wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten berücksichtigt wurden.
Der Betreuer teilte ergänzend mit, dass der Kreis dieUnterbringungskosten im Heim zahlt, sich aber aktuell noch mit der Versicherungbzgl. der Übernahme auch dieser Kosten streitet. Der Betreute muss dasSchmerzensgeld zur Zahlung der Unterbringungskosten nicht einsetzen. Gleichesgelte für die 750 €/Monat.
Als Anhaltspunkt, ob die vereinbarten Beträge angemessensind habe ich eine aus 2010 stammende Schmerzgeldtabelle in Buchform und beibeck-online die aktuelle Schmerzensgeldtabelle angeschaut. Das scheint ja meineeinzige Möglichkeit zu sein, die Angemessenheit prüfen zu können. Danach ist das vereinbarte Schmerzensgeldwohl in Ordnung; es gibt natürlich Fälle, in denen mehr gezahlt wurde, aberauch weniger.
Nichts gefunden habe ich zu den vereinbarten monatlichenZahlungen. Wie kann ich prüfen, ob die 750 € angemessen sind?
Tatsächlich musste ich noch niemals einen solchenAbfindungsvergleich genehmigen und bin leicht überfordert (und evtl. einbisschen verschreckt wegen der Höhe). Was Betreuer und RA vortragen erscheintschlüssig, aber wie überprüfe ich die Angemessenheit? Nur anhand derSchmerzensgeldtabelle?
Und: Persönliche Anhörung des Betreuten entfällt, eineKommunikation ist nicht möglich. Kann oder muss ichvielmehr vorliegend auf die Bestellung eines Verfahrenspflegers wegen § 276Abs. 4 FamFG verzichten?
Vielen Dank für ein bisschen Input!!!