Aufgebot Hypothek - angeblich unbekannter Gläubiger

  • Hallo,
    In meinem Fall beantragt der Eig., dass bzgl. der Hypothek, die unbekannten Gl. im Wege des Aufgebotsverfahrens mit Ihren Rechten ausgeschlossen werden.
    Meines Erachtens ist der Gl. aber nicht unbekannt. Es handelt sich bei dem Gl. um eine Bank und von der habe ich auch eine Versicherung, dass Sie den Brief nicht haben und sie diesen damals an den Eigentümer gesendet haben.
    Dann müsste doch der Hypothekenbrief aufgeboten werden und nicht der "unbekannte" Gl. ausgeschlossen werden oder?

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