Aus reinem Interesse (aus Anlass der Schöffenwahl 2018) habe ich versucht mich zu informieren und bislang herausgefunden, dass
a) keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit vorliegt und
b) Urlaub zur Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt wird, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Was ich mich jetzt frage:
Wie läuft b) praktisch ab? Wird der Urlaub stundenweise genehmigt, also nach der Dauer der tatsächlichen Abwesenheit? Die Verhandlungen dauern nicht immer den ganzen Tag und man kann davor oder danach noch zum Dienst erscheinen. Oder wird Urlaub aus diesem Anlass i.d.R. nur tage- bzw. halbtagsweise gewährt?