Guten Morgen zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Hinterlegungsantrag einer Lebensversicherungs AG. Diese möchte die Beträge aus den gekündigten Lebensversicherungen hinterlegen, mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer vermutlich geschäftsunfähig ist.
Als Nachweis hat die Versicherungs AG die Korrespondenz mit dem Versicherungsnehmer beigelegt, die wirr und beleidigend ist. Das Amtsgericht hat ihn zu einer mehrwöchigen Behandlung in eine Tagesklinik geschickt.
Nach Palandt, § 372 Rn. 5 kann hinterlegt werden, wenn der Gläubiger geschäftsunfähig ist.
Jetzt mein Problem: reicht es, dass eine Unsicherheit über die Geschäftsfähigkeit besteht? Und falls hinterlegt werden kann, wie überprüfe ich dann die Herausgabe?