Der Gerichtsvollzieher nimmt vom Schuldner Ratenzahlungen zur Abwendung der Vollstreckung entgegen. Nach Zahlung der letzten Rate gibt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die vollstreckbare Titelausfertigung und fragt beim Gläubigervertreter nach der Bankverbindung, um den Betrag zu überweisen. Der Gläubigervertreter nimmt nun den Vollstreckungsauftrag ohne weitere Angaben zurück und bittet um Rücksendung der vollstreckbaren Titelausfertigung. Auf weitere Nachfragen meldet sich die Gläubigerseite nicht mehr.
Soll der Gerichtsvollzieher den Betrag für den Gläubiger hinterlegen oder an den Schuldner zurückzahlen?