Vorrang Nachlasspflegschaft zu Hinterlegung?

  • Huhu,

    wenn beantragt ist Geld bzw. ein Sparbuch zugunsten der unbekannten Erben zu hinterlegen stelle ich mir immer die Frage, ob nicht vorrangig eine Nachlasspflegschaft einzurichten ist.
    Besteht bereits ein Bedürfnis zur Sicherung, sobald werthaltiger Nachlass vorhanden ist.
    Muss einem dargelegt werden, inwiefern Erbenermittlung erfolgt ist und ob überhaupt beim Nachlassgericht nachgefragt wurde? :gruebel:

    Liebe Grüße :)

  • Wer ist der Hinterleger ? Mitunter hinterlegt ja der Nachlasspfleger selbst am Ende des Verfahrens, wenn keine Erben ermittelt werden. Fiskuserbrecht kann nicht in jedem Fall festgestellt werden.

  • Darüber würde ich mir keine Gedanken machen. Wenn Geld hinterlegt werden soll ist keine Nachlasspflegschaft erforderlich, da die Sicherung des Geldes eben einfacher - nämlich durch die Hinterlegung erfolgen kann.

    Eine Nachlasspflegschaft wäre da nicht sinnvoll- insbesondere da ein bestellter Nachlasspfleger das Geld auch nur hinterlegen würde- jedoch nach Abzug der Gerichtkosten, seiner eigenen Vergütung und der Vergütung des Verfahrenspflegers für die unbekannten Erben, der Stellung zu der Vergütung des Nachlasspflegers nimmt bevor sie entnommen wird.

    Erbenermittlung muss aus meiner Sicht nicht erfolgen- da eine Mitteilung an das zuständige Nachlassgericht erfolgt (zumindest kenne ich das hier so) kann da auch nichts schief laufen- sind Erben bekannt wird die Mitteilung weitergeleitet. Und ich gehe natürlich davon aus,dass die Hinterleger vorher versucht haben den Zahlungsempfänger zu ermitteln.

  • Ich lasse mir erstmal einen Hinterlegungsgrund nachweisen. In diesen Fällen klassischerweise Gläubigerungewissheit.

    Hat der Hinterleger überhaupt mal das Nachlassgericht kontaktiert? Ich verlange also ein Schreiben vom Gericht, dass die Erben derzeit unbekannt sind. Liegt das vor, gebe ich auch dem Antrag statt.

    Gibt es Erben, lasse ich mir Annahmeverzug nachweisen.

  • Da ich noch relativ neu im Nachlass bin, folgende Frage in die Runde.

    Erblasser 2009 verstorben. Inzwischen haben alle Abkömmlinge ausgeschlagen. Abkömmlinge teilen mit, dass keine Angaben zu Eltern und Geschwistern möglich sind.
    Nun teilt Sparkasse mit, dass noch Sparkonten mit Guthaben vorhanden sind. Hinterlegung wurde angeordnet. Jetzt verlangt Sparkasse von uns Sparurkunden, die wir natürlich nicht haben. Dies mitgeteilt verlangen die nun eine Verlustanzeige von uns. Die können wir natürlich nicht unterscheiben, da wir die ja nie hatten.
    Und nun? Wie weiter? :gruebel:

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

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