Auskunftsgebühr von 15 Euro

  • Gut, dass Du vorher die Suche genutzt hast, um Dich mit dem Thema zu beschäftigen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • 1401Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern ..........
    Die Gebühr wird auch für eine Bescheinigung erhoben, aus der sich ergibt, dass entsprechende Akten nicht geführt werden oder ein entsprechendes Verfahren nicht anhängig ist.


    müsste hier einschlägig sein.

  • Im Bereich Nachlass wurde intensiv darüber diskutiert, ob bzw. wann diese Gebühr zu erheben oder eben nicht zu erheben ist. Die Sachlage dürfte vergleichbar sein? Lohnt sich sicher, da nachzulesen.

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