Arbeiten trotz Krankschreibung

  • Hallo in die Runde,

    ich habe den seltenen Fall, dass ein Beamter dienstunfähig geschrieben ist, sich aber gut fühlt und nun arbeiten kommen möchte. Ich habe im Netz bisher nichts gefunden, was dagegen spricht. Kennt Ihr da was?

  • Gesund schreiben gibt es nicht. Wenn der Beamte sich dienstfähig fühlt, kann er arbeiten. Die Krankschreibung ist nur eine Empfehlung des Arztes.
    Der Beamte kann und muss auch wieder arbeiten, wenn er sich dazu in der Lage fühlt.

  • Gesund schreiben gibt es nicht. Wenn der Beamte sich dienstfähig fühlt, kann er arbeiten. Die Krankschreibung ist nur eine Empfehlung des Arztes.
    Der Beamte kann und muss auch wieder arbeiten, wenn er sich dazu in der Lage fühlt.

    Ich habe auch mal einen bösen Rüffel bekommen, weil ich einen Tag früher wieder arbeiten gekommen bin. Da die AU für die Krankmeldung aufgrund des früheren Dienstantritts dann doch nicht nötig war, habe ich mich mit der Kollegin aus der Verwaltung so geeinigt, dass sie die AU einfach wegschmeißt.
    Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein, trotz AU arbeiten zu kommen.

  • Ich kann nur zur Vorsicht raten. Eine Kollegin wollte nach längerer psychischer Krankheit gegen den Rat des Arztes unbedingt wieder arbeiten (dann allerdings ohne krank Schreibung). Der Rat des Arztes war richtig. Nach der nächsten krank Schreibung nach ein paar Wochen wurde sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt, was mit Anfang 40 ein finanzielles Desaster war.

  • Manche Probleme lösen sich von selbst: die Kollegin war jetzt beim Arzt und hat sich gesund schreiben lassen. Das es sowas im Beamtentum noch gibt....

    Danke für Eure Antworten!

  • Gesund schreiben gibt es nicht. Wenn der Beamte sich dienstfähig fühlt, kann er arbeiten. Die Krankschreibung ist nur eine Empfehlung des Arztes.
    Der Beamte kann und muss auch wieder arbeiten, wenn er sich dazu in der Lage fühlt.


    Und wenn er dann einen Wegeunfall erleidet und die Krankschreibung noch Bestand hatte? :gruebel:

  • Ich kann nur zur Vorsicht raten. Eine Kollegin wollte nach längerer psychischer Krankheit gegen den Rat des Arztes unbedingt wieder arbeiten (dann allerdings ohne krank Schreibung). Der Rat des Arztes war richtig. Nach der nächsten krank Schreibung nach ein paar Wochen wurde sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt, was mit Anfang 40 ein finanzielles Desaster war.


    Und bei Befolgung des ärztlichen Rates wäre das (sicher) nicht passiert? :gruebel: Irgendwann hätte sie ja doch mal wieder arbeiten müssen oder wäre bei fortwährender Krankschreibung genauso in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

  • Gesund schreiben gibt es nicht. Wenn der Beamte sich dienstfähig fühlt, kann er arbeiten. Die Krankschreibung ist nur eine Empfehlung des Arztes.
    Der Beamte kann und muss auch wieder arbeiten, wenn er sich dazu in der Lage fühlt.


    Und wenn er dann einen Wegeunfall erleidet und die Krankschreibung noch Bestand hatte? :gruebel:

    Heiland...

    Bei Euch, egal ob angestellt oder Beamter, dürfte die AU das gleiche bedeuten wie bei mir: "Sie sind krank und müssen nicht arbeiten". Nicht mehr und nicht weniger.

    Das ist kein Verbot zu arbeiten, sondern der deutliche Hinweis des Arztes, dass der Arbeitnehmer nicht zum buckeln vergattert werden darf.

    Wenn er das dennoch möchte, darf er das - das hat auch keine Auswirkungen auf Versicherung, Seelenheil oder sonstwas.

    Unausrottbare Mythen...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • ...
    Unausrottbare Mythen...

    Von wegen!

    Wie steht es denn um die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn, wenn er einen Bediensteten beschäftigt, dem ein Fachmann bescheinigt hat, arbeitsunfähig zu sein? Insbesondere, weil der Dienstherr die Diagnose, die zu dieser Feststellung geführt hat, gar nicht kennt.

    Wie steht es um die Verpflichtung des Bediensteten, alles zu unterlassen, was die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beeinträchtigen könnte? Insbesondere, weil letztlich es sich auch bei dem Betroffenen selbst in den allermeisten Fällen um einen medizinischen Laien handelt, der im Zweifel eben nicht einschätzen kann, wie sich eine vorzeitige Arbeitsaufnahme letztlich auswirkt.

  • ...
    Unausrottbare Mythen...

    Von wegen!

    Wie steht es denn um die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn, wenn er einen Bediensteten beschäftigt, dem ein Fachmann bescheinigt hat, arbeitsunfähig zu sein? Insbesondere, weil der Dienstherr die Diagnose, die zu dieser Feststellung geführt hat, gar nicht kennt.

    Wie steht es um die Verpflichtung des Bediensteten, alles zu unterlassen, was die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beeinträchtigen könnte? Insbesondere, weil letztlich es sich auch bei dem Betroffenen selbst in den allermeisten Fällen um einen medizinischen Laien handelt, der im Zweifel eben nicht einschätzen kann, wie sich eine vorzeitige Arbeitsaufnahme letztlich auswirkt.


    :daumenrau

    Weitere Meinungen in diesem Thread wären wünschenswert. Jedenfalls die in Beitrag 4 geäußerte Meinung trifft aus meiner Sicht keinesfalls zu.

  • Auf jeden Fall eine bizarre Diskussion.

    Wenn man für eine bestimmte Zeitdauer krankgeschrieben ist, dann bleibt man auch zu Hause. Wenn man selbst beurteilen könnte, wann man gesund ist und wann nicht, bräuchte es keines Arztes.

  • Nach allem, was ich gefunden habe, ist es tatsächlich reiner Mythos und der Deutsche Anwaltverein ist nicht irgendwer, https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/…ist-das-erlaubt.

    Auf S. 2 steht auch was zum Unfallschutz.

    Allerdings kann der AG Indizien vortragen, (roter Kopf, triefende Nase... ) die die behauptete Arbeitsfähigkeit erschüttern und nunmehr die Beweislast der Arbeitsfähigkeit zum Arbeitsnehmer verschieben, aber so ins Blaue eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung verlangen, welche üblicherweise nicht bezahlt wird, geht nicht.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • ......Wenn man selbst beurteilen könnte, wann man gesund ist und wann nicht, bräuchte es keines Arztes.

    Quatsch - den Arzt resp. dessen Attest benötige ich für den Arbeitgeber; nicht um mir zu bestätigen, was ich 'eh fühle.
    Nebenbei erhoffe ich mir Heilung.....Unterstützung bei der Genesung.

  • Ich hatte einmal den Fall, dass jemand trotz noch laufenden Attestes wieder arbeiten wollte. Ich habe mir von ihm ausdrücklich bestätigen lassen, dass er sich arbeitsfähig fühle und den Dienst vorzeitig antreten wolle, und darüber einen Vermerk aufgenommen. Anhaltspunkte dafür, dass dem nicht so sein könnte (vgl. Wobders Beitrag), hatte ich nicht, andernfalls hätte ich den Kollegen nach Hause geschickt.

    Der Arzt - Fachmann hin oder her - kann eben wie in den Ausführungen des Anwaltsvereins beschrieben, auch nur eine Prognose abgeben und nicht die Zukunft vorhersagen. Außerdem ist die Grenze zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig durchaus fließend, es wird also immer Grenzfälle geben, die dann von dem eine Arzt so und von dem anderen Patienten so beurteilt werden.

    Der Regelfall ist natürlich, dass man so lange zu Haue bleibt, wie es im Attest steht.

  • Nach allem, was ich gefunden habe, ist es tatsächlich reiner Mythos und der Deutsche Anwaltverein ist nicht irgendwer, https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/…ist-das-erlaubt.

    Auf S. 2 steht auch was zum Unfallschutz.

    Allerdings kann der AG Indizien vortragen, (roter Kopf, triefende Nase... ) die die behauptete Arbeitsfähigkeit erschüttern und nunmehr die Beweislast der Arbeitsfähigkeit zum Arbeitsnehmer verschieben, aber so ins Blaue eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung verlangen, welche üblicherweise nicht bezahlt wird, geht nicht.

    Danke. Und was die Triefnase etc. angeht, gehört es natürlich auch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Rest der Belegschaft vor diversen Tröpfcheninfektionen zu schützen (wobei... bei Anwalts stecken dann gerne mal die Chefs den Laden an...).

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)


  • ... aber so ins Blaue eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung verlangen, welche üblicherweise nicht bezahlt wird, geht nicht.

    Das Problem ist, daß der Dienstherr nicht wissen kann, worauf die festgestellte Arbeitsunfähigkeit beruht. Deshalb kann er auch nicht beurteilen, was die Aussage des Bediensteten, er sei wieder arbeitsfähig, wert ist.

    Das hat nichts mit Arbeitsverbot und Versicherungsverlust zu tun, wohl aber etwas mit dem Eigenschutz aller Beteiligten und dem Schutz der zu beachtenden Interessen Dritter.

    Man sollte sich beispielhaft vor Augen führen, daß Copilot L. seinen verantwortlichen Kollegen vor Antritt seines letzten Fluges wohl auch erklärt hat, voll arbeitsfähig zu sein.

  • Das Problem ist eher, dass man noch so sehr im Recht sein kann, trifft man auf ne apodiktische Verwaltung hat man "verloren". Und ehrlich, wer setzt sich denn bei ´ner genesenen Erkältung nochmal paar Stunden ins Wartezimmer, nur um wieder arbeiten zu gehen und bezahlt das auch noch selbst, in dem Wissen auch noch im Recht zu sein.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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