Hallo, ich hätte mal eine allgemeine Frage. Welche Rechtspflegertätigkeiten sind Schlüsselpensen?
Gehört Nachlass auch dazu?
Lieben Gruß Carina
Hallo, ich hätte mal eine allgemeine Frage. Welche Rechtspflegertätigkeiten sind Schlüsselpensen?
Gehört Nachlass auch dazu?
Lieben Gruß Carina
Welche Rechtspflegertätigkeiten sind Schlüsselpensen?
Was ist denn ein Schlüsselpensum? Habe ich noch nie gehört.
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Hallo, ich hätte mal eine allgemeine Frage. Welche Rechtspflegertätigkeiten sind Schlüsselpensen?
Gehört Nachlass auch dazu?Lieben Gruß Carina
Pförtner!
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Die Begrifflichkeit "Schlüsselpensum" ist mir als baden-württembergischem Rechtspfleger gänzlich unbekannt.
Es handelt sich um eine qualifizierte Tätigkeit, damit man irgendwann schneller befördert wird; ab einer gewissen Besoldungsgruppe (A11, A12?) ist für weitere Beförderung ein höherer Anteil dieser Tätigkeit im Pensum notwendig.
Wie nennt man die denn sonst? Ich bin noch nicht solange dabei.
Also bei uns gehört Nachlass zu den Schlüsselpensen. Grundbuch, Zwangsversteigerung und Handelsregister gehören zum Beispiel auch dazu.
Welche Rechtspflegertätigkeiten sind Schlüsselpensen?
Was ist denn ein Schlüsselpensum? Habe ich noch nie gehört.
sowas wie Grundbuch, Nachlass etc,
nix für den gemeinen Pöbel und halt Stellen mit angeblich optimierter Beförderungschance bzw. falls man schon befördert ist: das Abstellgleis
Ah ok. Vielen Dank. Gut zu wissen, dass Nachlass auch dazu gehört:)
Kann man das auch irgendwo nachlesen?
Also bei uns gehört Nachlass zu den Schlüsselpensen. Grundbuch, Zwangsversteigerung und Handelsregister gehören zum Beispiel auch dazu.
Gibt es eben nicht in allen Bundesländern.
In manchen muss man für weitergehende Beförderungen zwingend Verwaltungstätigkeiten über einen gewissen Zeitraum vorweisen können.
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Bevor ich das gepostet habe, bekam ich über die Suchfunktion 4 Treffer angezeigt.
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Auch unter deinem Link habe ich die Anzeige
ZitatIhre Suchanfrage erzielte keine Treffer. Bitte versuchen Sie es mit anderen Suchbegriffen.
EDIT:
Aber wenn ich selbst nach "Schlüsselpensum" suche, kommen
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…C3%BCsselpensum
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…C3%BCsselpensum
und
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…C3%BCsselpensum (was allerdings nichts mit dem Schlüsselpensum an sich zu tun hat) sowie dieser Fred. Verrückt.
Ab einer bestimmten Besoldungsstufe soll man Anspruch darauf haben, dass mindestens die Hälfte des Pensums aus einem Schlüsselpensum besteht?
Stimmt das?
Wenn ja: wo steht das (für NRW)?
Es ist eher anders. Um überhaupt in eine bestimmte Besoldungsstufe zu kommen, brauchst Du mindestens 50 % Schlüsselpensum. Das sieht man an den Ausschreibungen im Justizministerialblatt. Das steht dann zB "Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt".
Es ist eher anders. Um überhaupt in eine bestimmte Besoldungsstufe zu kommen, brauchst Du mindestens 50 % Schlüsselpensum. Das sieht man an den Ausschreibungen im Justizministerialblatt. Das steht dann zB "Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt".
aber resultiert daraus ein Anspruch?
Es ist eher anders. Um überhaupt in eine bestimmte Besoldungsstufe zu kommen, brauchst Du mindestens 50 % Schlüsselpensum. Das sieht man an den Ausschreibungen im Justizministerialblatt. Das steht dann zB "Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt".
aber resultiert daraus ein Anspruch?
Da muss ich passen, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Einen Anspruch ab einem bestimmten Beförderungsamt Schlüsseltätigkeiten als Pensum zugewiesen zu bekommen, gibt es nicht.
Wie schon Bob Lobslaw gepostet hat, ist es aber regelmäßig erforderlich für eine Beförderungsstelle überwiegend Schlüsseltätigkeit zu machen. Wenn man alsdann befördert wurde, ist deine Verwaltung auch gehalten, dich auch entsprechend zu beschäftigen. Dies begründet aber keinen individuellen Anspruch deinerseits auf eine entsprechende Beschäftigung .
.............. Wenn man alsdann befördert wurde, ist deine Verwaltung auch gehalten, dich auch entsprechend zu beschäftigen......
damit könnte sich aber die Verwaltung Zeit lassen, da nach einer Beförderung die nächste Beförderung nicht einmal von Ferne winkt. Die sieht man nicht einmal.
Richtig?
Das wäre meine Begründung, wäre ich Verwaltung.
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