Hallo,
ich bin seit kurzem Rechtspflegerin in Aufgebotssachen in Hessen. Leider gibt es hier keine erfahrenen Rechtspfleger in diesem Sachgebiet.
Ich muss nun den Wert festsetzen bzgl. einer Ausschließung des Grundstückseigentümers. Was für einen Wert nehme ich hier und welche Werte nehme ich grundsätzlich?
Leider lässt sich dazu einfach nicht viel finden. Gibt es da auch irgendwelche gsetzlichen Grundlagen? (§ 36 GNotKG?) Bisher habe ich nur einmal gelesen, dass man im vorliegenden Fall den Grundstückswert nimmt, erfolgt die Berechnung dann wie im Nachlass, mit der Brandversicherungssume?
Ich muss den Wert wohl durch Beschluss festsetzen. Gibt es hierzu in Hessen ggfs. eine Vordruck? Und welche Rechtsmittelbelehrung muss ich hier nehmen?
Gibt es ggfs. auch zu dem ganzen Thema eine guten Kommentar.
Ich danke schon im Voraus herzlich