Leider habe ich diesen Fall hier im Forum nicht gefunden, daher hier ein neuer Thread:
A-Steller hat PKH mit Raten und zahlt fleißig. Nach Erlass der KGE wird die Ratenzahlung vorläufig eingestellt, da der A-Gegner (ohne PKH) in die Kosten verurteilt wurde.
Übergang und GK wurden zum Soll gestellt. Kurz nach Rechnungserstellung legt der A-Gegner einen Beschluss vor, wonach über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Was geht jetzt vor?
- Die Antragstellerhaftung des A-Stellers für die GK und die verauslagte PKH mit der Folge, dass die Ratenzahlung wieder aufzunehmen ist, oder
- Die Anmeldung des Übergangs und der GK zur Tabelle im Insolvenzverfahren des A-Gegners.
Die erste Variante wäre für die Staatskasse sicherlich erfolgsversprechender, ich bin mir aber nicht sicher, ob das so richtig ist.
Könnt ihr mir helfen?