Ausnutzung mehrerer Rangvorbehalte?!

  • Ich stehe grade leider mal wieder auf dem Schlauch, was Rangvorbehalte angeht ...

    Problem ist folgendes: In Abt. II stehen insgesamt 5 Rechte. Bei II/3- II/5 ist jeweils ein Rangvorbehalt eingetragen. Nun soll eine Grundschuld ins Grundbuch, die im Endeffekt Rang vor II/3-II/5 haben soll. Es schreibt der Notar, dass er die Grundschuld in den bei den Rechten II/3-5 vorbehaltenen Rang einweist. Er möchte also quasi alle Rangvorbehalte ausnutzen ?! Die Grundschuld hat nur einen Betrag von 100.000 EUR, die Rangvorbehalte jeweils 150.000 €. Muss er das nicht konkretisieren bzw. würde das dann nicht einfach nur II/3 betreffen? Für Antworten wäre ich dankbar.

  • Nein, muß er nicht konkretisieren, ergibt sich aus den Umsänden ->

    "Abt. III/1 hat Rang vor Abt. II/3, 4 und 5 aufgrund teilweiser Ausnutzung des Rangvorbehalts; eingetragen am ^==Datum==.

    ^==Rpfl.=="

    "Abt. II/3, 4 und 5 haben Rang nach Abt. III/1 aufgrund teilweiser Ausnutzung des Rangvorbehalts; eingetragen am ^==Datum==.

    ^==Rpfl.=="

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