Beschluss vorl. Betreuung: Beschluss v. 30.12.2016, sofort wirksam. Per Telefax am gleichen Tag zugestellt.
Beschluss 30.06.2017. Die bestehende vorl. Betreuung wird verlängert. Das Gericht wird spätestens bis zum 30.09.2017 über die endgültige Betreuungsanordnung entscheiden.
Am 17.10.2017 erging der Beschluss zur endgültigen Anordnung der Betreuung.
Läuft die Betreuung durch, oder ist hier eine Lücke?