Verwertung Wohnrecht bei insolventem Wohnberechtigten

  • Vorliegend ist die Egt. einer Immo (KG) wie auch deren einzig persönlich haftender Gesellschafter (= zugleich lebenslanger Wohnberechtigerter der Immo der KG) in Insolvenz. ZVG ist terminiert. VW Immo knapp 3 Mio. €. Wohnrecht ist voll Werthaltig sowie nachrangig im GB und fällt bei ZVG jedenfalls raus. Abgeltungsbetrag dafür zw. TE 125-250. Wohnberechtigter, ca. 70 J., will die nächsten Jahre nicht ausziehen. Was passiert nun mit Zuteilungserlös auf Wohnrecht in ZVG. Wird dieser hinterlegt und ratierlich an den Berechtigen ausbezahlt oder fällt dieser voll in die Insolvenzmasse des Wohnberechtigten? Auch Freihandverkauf wäre möglich. Verhält es sich selbig?

    Weiteres Problem: Wertermittlung Wohnrecht rein nach zur Nutzung freier Wohnfläche gem. Bewilligung beträgt nach meiner Rg. rd. TE 125. Sachverständige hat für den IV des Wohnberechtigten ca. T€ 250 ermittelt, da er sämtlichen weiteren Mitbenutzungsrechte ebenfalls wertmäßig berücksichtigt (z.B. Sehr großzügiger Flurbereich bis zum Gelangen der Whg., Garten, Sauna u.a). Ist dies richtig?

  • Ist der Wertersatz für das Recht in der ZVG angemeldet? Wenn nicht, bekommt keiner was. Der Wertersatz für das Recht bzgl. der Anmeldung bestimmt sich nach 92 II ZVG. Dazu gehört dann in der Verteilung der 121 ZVG. Entweder das Geld wird hinterlegt oder der Berechtigte bestimmt die Art der Anlegung. Dann gibt es die Anweisung im Teilungsplan, dass der Betrag in Drei-Monatsbeträgen auszuzahlen ist. Also der Betrag wird nicht komplett ausgezahlt. Ob das hier beschriebene Recht in die Insolvenzmasse fällt, kann ich so nicht beurteilen. Du sprichst von einem Wohnrecht. Dann es ist ein Recht nach 1090 BGB. Dass fällt es nur dann in die Insolvenzmasse, wenn die Übertragung des Rechts an einen Dritten zulässig ist. Wohnungsrechte nach 1093 BGB fallen nach der mir vorliegenden Kommentierung in die Insolvenzmasse.
    Hinsichtlich des Wertes des Rechts musst du zwei Sachen unterscheiden. Der Sachverständige bestimmt den Wert um den sich der Wert des Grundstücks ohne das Recht erhöhen würde. Das ist nicht immer der Wert des Rechts. Da kann es schon zu Unterschieden kommen.

    Bei einem freihändigen Verkauf ist alles anders. Da könnt ihr doch vereinbaren, was ihr wollt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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