Nacherbfall ist eingetreten

  • Der im GB eingetragene Vorerbe ist verstorben. Der Sohn ist Nacherbe. Nacherbfall ist eingetreten.

    Kann ich Abt. I dahingehend berichtigen, dass ich bei Grundlage der Eintragung schreibe: Nacherbfolge gem. Testament vom.....? Brauche ich einen Antrag vom Nacherben auf Berichtigung?

  • Ohne Antrag geht nichts, wobei sich der Antrag dann zweckmäßigerweise auch auf die Löschung des Nacherbenvermerks erstrecken sollte.

    Außerdem würde ich mir in solchen Fällen immer die Nachlassakten beiziehen, weil nicht unbedingt gesagt ist, dass der eingesetzte Nacherbe, der den Nacherbfall erlebt hat, auch tatsächlich Nacherbe geworden ist (Erbausschlagung etc. pp.).

  • Hallo zusammen,
    Ich habe ein 2017 eröffnetes notarielles Einzel-Testament mit Vor- und Nacherbfolge. Die Grundbuchberichtigung auf den Vorerben und der Nacherbenvermerk wurde seinerzeit eingetragen. In welcher Form lasse ich mir jetzt den Eintritt des Nacherbfall's für die (durch den Nacherben beantragte) Grundbuchberichtigung nachweisen?
    Reicht mir da die Sterbeurkunde des Vorerben?

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

  • Hallo zusammen,
    Ich habe ein 2017 eröffnetes notarielles Einzel-Testament mit Vor- und Nacherbfolge. Die Grundbuchberichtigung auf den Vorerben und der Nacherbenvermerk wurde seinerzeit eingetragen. In welcher Form lasse ich mir jetzt den Eintritt des Nacherbfall's für die (durch den Nacherben beantragte) Grundbuchberichtigung nachweisen?
    Reicht mir da die Sterbeurkunde des Vorerben?

    Das hängt davon ab, wie die Nacherbfolge im Testament bzw. der Nacherbenvermerk formuliert ist. Wenn die Nacherben eindeutig daraus hervorgehen, reicht das bereits eröffnete Testament mit der Sterbeurkunde des Vorerben als Eintragungsgrundlage aus; bei Formulierungen wie z. B. "Nacherben sind die Abkömmlinge" nicht...

  • Ja, ich habe im Testament zwei namentlich benannte Nacherben; (deren nicht namentlich benannte Abkömmlinge sollen Ersatznacherben sein).
    ...aber ich habe nur den Berichtigungsantrag eines der benannten Nacherben und die Sterbeurkunde des Vorerben.

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

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