Rangbestimmung Grunddientbarkeit und Grundschuld

  • Es sind gleichzeitig eingegangen Antrag und Bewilligung auf Eintragung einer Grundschuld und Antrag und Bewilligung auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit.

    In der Grundschuldbestellungsurkunde findet sich lediglich der Hinweis, dass die Grundschuld ""zunächst an rangbereiter Stelle eingetragen" werden soll. In der Urkunde zur Grunddienstbarkeit ist bestimmt, dass diese "endgültig erste Rangstelle zu erhalten hat.

    Kann man in den genannten Formulierungen schon eine Rangbestimmung sehen oder sind die Rechte zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Gleichrangvermerk einzutragen?

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