Gerichtskosten bei PKH Partei

  • Guten Morgen :)

    Urteil ergibt folgende Kostenentscheidung:

    Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagten Ziff. 1 und 2 als Gesamtschuldner je zur Hälfte.

    Beklagter Ziff. 1 hat aber PKH ohne Raten.

    Ich würde nun einen KFB für den Kläger (da GK Vorschuss) machen aber nur gegen Beklagten ziff. 2. ist das so richtig?

  • das heißt dass ich einen kfb gegen beide machen kann?


    Grds. müßte das geschehen. Aber ist denn überhaupt ein Anspruch des Kl. gegeben und nicht nach § 31 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 GKG eine Rückzahlung an den Kl. erfolgt? Denn wenn eine Rückzahlung erfolgt ist, wäre doch auch der gesamtschuldnerisch haftende Bekl. 2) insoweit automatisch gegenüber dem Kl. befreit (vgl. z. B. OLG Naumburg) ?

    Davon unabhängig hätte die Staatskasse dann wohl einen Anspruch auf hälftigen Ausgleich der an den Kl. rückgezahlten Kosten (im Innenverhältnis der Bekl. zueinander) gegen den Bekl. 2) (vgl. z. B. OLG Celle, AGS 2013, 230).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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    3 Mal editiert, zuletzt von Bolleff (1. März 2018 um 11:08) aus folgendem Grund: Rechtsprechung ergänzt

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