Zeugenladung in Polen (Zivilverfahren)

  • Sorry, noch eine Anfängerfrage:

    Ich muss eine Zeugin Polen laden. Kann ich dazu die normale Ladung wie in Deutschland nehmen und streiche nur den Passus wegen Nichterscheinens (Ordnungsgeld, Kostentragung)? Die Ladung mit vollem Rubrum und mit Unterschrift der Servicekraft nebst Siegel. Dazu die Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht und die Übersetzungen? Dann alles per int. Einschreiben gegen Rückschein.

    In Strafsachengibt es amtliche Vordrucke, aber für Zivilsachen habe ich nichts gefunden.

    Wie sieht es mit einem Vorschuss für die Reisekosten aus? Muss dafür ein besonderer Hinweis erfolgen oder reicht der allgemeine aus der normalen Ladung? Wer würde den zahlen? Das hiesige Amtsgericht?

  • Also übersetzen musst du nichts. Du fügst ja die Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht bei. Wenn du die Ladung übersetzt, musst du die Belehrung nicht mit verschicken.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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