Sorry, noch eine Anfängerfrage:
Ich muss eine Zeugin Polen laden. Kann ich dazu die normale Ladung wie in Deutschland nehmen und streiche nur den Passus wegen Nichterscheinens (Ordnungsgeld, Kostentragung)? Die Ladung mit vollem Rubrum und mit Unterschrift der Servicekraft nebst Siegel. Dazu die Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht und die Übersetzungen? Dann alles per int. Einschreiben gegen Rückschein.
In Strafsachengibt es amtliche Vordrucke, aber für Zivilsachen habe ich nichts gefunden.
Wie sieht es mit einem Vorschuss für die Reisekosten aus? Muss dafür ein besonderer Hinweis erfolgen oder reicht der allgemeine aus der normalen Ladung? Wer würde den zahlen? Das hiesige Amtsgericht?