Mehrere Rechte in einem Aufgebot § 1170 BGB ?

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Aufgebot des unbekannten Gläubigers verschiedener Grundpfandrechte nach § 1170 BGB.
    Der unbekannte Gläubiger ist gleich, es sind aber verschiedene Rechte in verschiedenen Grundbüchern mit verschiedenen Eigentümern.

    Kann man diese in einem Aufgebot verhandeln oder sind jeweils verschiedene Aufgebotsbeschlüsse nötig?


    Habe meine Frage zumindest im Forum nicht gefunden...

  • Wenn du nur einen Antrag hast, würde ich auch nur ein Aufgebot machen. Rechtlich wüsste ich nicht, was dagegen spräche.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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