Bescheinigung über Zustellung auf maschinell hergestelltem Vollstreckungsbescheid

  • Hallo ! 

    Mir liegt die Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheids mitdem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor.
    Der VB ist vom 15.3.2014, zugestellt wurde der VB am 19.3.2014.Die Zustellung ist auf der Ausfertigung bescheinigt, jedoch ohne Siegel oderUnterschrift.
    Der VB ist maschinell hergestellt.
    Das maschinelle Siegel dürfte doch mit dem VB hergestelltworden sein, bevor der ZU-Vermerk angebracht wurde. Ich frage mich, ob dieZustellung ausreichend bescheinigt ist.

  • Ist wirksam, vgl. § 703b ZPO. Den VB gibt gem. § 699 ZPO es in zwei Varianten:
    a) zur Parteizustellung (dann mit ZU durch den GVZ) oder
    b) zur Amtszustellung (ZU erfolgt durch das Mahngericht).
    Im Fall b) erhält der Gläubiger seine vollstreckbare Ausfertigung des VB erst NACH der Rückkehr der ZU zum Mahngericht,
    welches die erfolgte Zustellung zugleich auf dem Titel (maschinell) bescheinigt.
    Der Ausfertigungsvermerk deckt den gesamten Inhalt des VB -also auch die erfolgte Zustellung- ab.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

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