Wir wollen unseren Klienten helfen, Vereine besser zu gründen und weniger Zwischenverfügungen zu erhalten.
Die Klienten wollen aber oft nicht eine individuelle PRüfung ihrer Satzung bzw. Beschlussprotokolle bezahlen.
Daher dachten wir, allgemein formuliert auf typische Fehlerquellen hinzuweisen. Ich dachte an Folgendes:
- Protokoll nicht ordnungsgemäß unterzeichnet (in der Regel gem. Satzung zwei Personen, zB 1. Vorsitzender/Protokollführer)
- Einberufung nicht ordnungsgemäß, zB Gegenstand der Satzungsänderung nicht hinreichend präzis bezeichnet
- Vollständiger Wortlaut der Satzung hält § 71 Abs. 1 S. 2 BGB nicht stand (Änderung wurde in die schon zwischenzeitlich 4x geänderte und daher überholte Satzung eingebaut).
- Wahlen: Blockwahl unzulässig; Funktionsträger nehmen Wahl nicht an.
- Beschluss mit "überwältigender Mehrheit" zu Stande gekommen.
Für weitere Hinweise aus Eurer Praxis wäre ich dankbar.
Gruß
Andydomingo