...Was mir dabei aber widerstrebt: Je länger ich ihn uneingeöst bei den Akten behalte, ...Gibt es denn in keinem anderen Bundesland hierzu eine Regelung? In Hessen verbleiben Schecks nicht in der Akte.
Und wenn es keine konkrete Regelung zur Sicherheit in Versteigerungsverfahren gibt, gibt es doch bestimmt zumindest eine Regelung für die Verwahrung von Wertpapieren, oder?
Wenn ich als Außenstehender mal was anmerken darf:
Es gibt ein Scheckgesetz. Danach ist die Bank innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum verpflichtet, ihn einzulösen - danach nicht mehr.
In unserer Behörde sind eingehende Schecks sofort an die Kasse zu geben, die diese dann zugunsten des Amtskontos bei der Hausbank einzureichen hat. Das kann meiner Meinung nach bei Gericht nicht anders sein, denn ein abgelaufener Scheck ist möglicherweise wertlos.