Erhöhte RA-Gebühren wegen langer Verfahrensdauer

  • Hallo zusammen,
    ich habe hier in einer OWi-Sache einen Festsetzungsantrag des RA. Die Verfahrens-und Einigungsgebühr beantragt er in Höhe von je 290,00 EUR mit der Begründung der immensen Länge des Verfahrens und den damit verbundenen Rückfragen.
    Bußgeldbescheid ist von Jan. 2015: Geldbuße 90,00 € und 1 Punkt

    Kennt jemand Rechtsprechung zu dieser Problematik?

  • Kommentare und z.b. der Kollege Burhoff auf seiner Website. Auch die Länge des Verfahrens sollte sich unter Umfang/Schwierigkeit i.S. des §14 fassen lassen.

    Die 5115 (wenn Du die mit "Einigungsgebühr" meinst), ist eine Festgebühr, die kann nicht erhöht werden; a.A. einzelne krude Entscheidungen gegen den Gesetzeswortlaut.

  • Anspruch richtet sich gegen die Landeskasse. Ist klar, dass die Akte an den Bezi geht, der hat es aber gerne, wenn man schon mal seine Meinung zum Antrag äußert.

  • :gruebel: Der Bezi darf als quasi Parteivertreter eine Meinung äußern. Du bist das Gericht und entscheidest danach.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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