Aufbewahrungsfrist für Betreuungsakten

  • Nach wieviel Jahren können Betreuungsakten ausgesondert werden. Dürfen die Akten dann komplett vernichtet werden ?

    Lieber Paulus, was hast du denn all die Jahre gemacht? Aktenaussonderung hat nichts mit Notariatsreform zu tun. Außerdem wurde auf die Fristen und was dabei zu beachten ist, nach meiner Erinnerung zuletzt 2017 hingewiesen.

  • Dann greife Dir Deine Aktenordnung und sieh einfach nach.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Liebe Uschi, ich muss sagen, dass sich hier vor der Notariatsreform mangels Personal niemand um sowas wie Aktenaussonderung gekümmert hat. Jetzt käme ich endlich dazu, in dieser Richtung tätig zu werden.

    Und die Emails zur Abwicklung des Notariats konntest auch nicht lesen?

  • Liebe Uschi, ich muss sagen, dass sich hier vor der Notariatsreform mangels Personal niemand um sowas wie Aktenaussonderung gekümmert hat. Jetzt käme ich endlich dazu, in dieser Richtung tätig zu werden.

    Und die Emails zur Abwicklung des Notariats konntest auch nicht lesen?

    Ichbin tatsächlich noch fündig geworden:

    a) Betreuungsakten(übergeleitete Vormundschaften für Volljährige bzw. Gebrechlichkeitspflegschaften),welche vor dem 01.01.1985 weggelegt wurden, können insgesamt ausgesondertwerden;

    b) Vormundschafts,Pflegschafts-und Beistandsakten, deren jüngster beteiligter Minderjähriger vordem 01.01.1985 volljährig wurde bzw. die Volljährige betreffen und vor dem01.01.1985 weggelegt wurden, können insgesamt ausgesondert werden, mit Ausnahmeetwaiger Vaterschaftsanerkenntnisse und Zustimmungen eines Kindes hierzu.

    Daneben gibt es nochandere Bestimmungen. Mich interessieren hier in erster Linie die Bestimmungenvorstehend a) und b) für die dort genannten Jahrgänge.

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