Hallo!
Fall:
Vergleich: Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 70%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30%.
2 Beklagte, jeder wird durch einen RA vertreten, keine unterschiedliche Streitwertbeteiligung
Ich habe einen KFB erstellt und einen Betrag für die Beklagtenpartei festgesetzt ohne Aufteilung.
Nun bekomme ich ein Schreiben von dem einen RA der Beklagtenpartei, der mich bittet um Erläuterung , welcher Erstattungsanspruch sich aus dem Beschluss für seinen Beklagten ergeben soll.
Meine Fragen:
Hätte ich 2 KFB´s machen müssen?
Muss ich eine Differenzierung vornehmen? wenn ja kopfteilig?
Kann mir jemand helfen?