KFa 2x /Berufungsverfahren ?

  • Hallo,
    folgender Fall: In einer Schadensersatzklage (unser Mdt ist Beklagter/Berufungsbeklagter)wurde im Urteil...... entschieden, dass die Klage abgewiesen ist Kosten trägt die Kägerin. Da wir keine Mitteilung des Gerichts bekamen, dass die Klägerin Berufung eingelegt hat, haben wir einen KFA erstellt (Streitwert: 2143,03 €). Erst später bekamen wir die Mitteilung, dass die Klägerin doch Berufung eingelegt hatte. Das Gericht hatte auf die Begründungsschrift jedoch schon einen Hinweisbeschluss erlassen und mitgeteilt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und zugleich die Gegenseite aufgefordert innerhalb von 3 Wochen zu erklären die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen, was nicht gemacht wurde. Wir erhielten den Beschluß des Landgerichts: Die Berufung der Klägerin des am --- vekündete Urteil wird zurückgewiesen. Kosten des Rechtsmittel trägt die Klägerin. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2143,03 € festgesetzt. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO Abs.1 ZPO.

    Muss ich nun für dieses Berufungsverfahren einen neuen (noch einen) KFA stellen. Habe diesen Fall noch nicht gehabt.

    Vielen Dank

  • Bist noch nicht lange dabei? Man kann mehrere Instanzen in einem Beschluss machen (Achtung Zinsdatum, bei Kostenteilung kompliziert). Da ihr noch keinen Antrag für die 2. gestellt habt, wird es wohl 2 KFBs geben. Achtung: Der für die erste ist ohne Einschränkung vorläufig volltreckbar.
    .

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Mr.T ich mache KFA´s /Re usw. nicht so oft das hat eine Kollegin von mir gemacht die nun erkrankt ist. Ich versuche nun mich in den Sachen einzuarbeiten deswegen auch ,,meine Frage". Genauso ergeht es mir mit der Erstellung von einigen Rechnungen ob die Gebühren so in Ordnung sind.

    Danke Cappuccino!!

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