Hallo,
folgender Fall: In einer Schadensersatzklage (unser Mdt ist Beklagter/Berufungsbeklagter)wurde im Urteil...... entschieden, dass die Klage abgewiesen ist Kosten trägt die Kägerin. Da wir keine Mitteilung des Gerichts bekamen, dass die Klägerin Berufung eingelegt hat, haben wir einen KFA erstellt (Streitwert: 2143,03 €). Erst später bekamen wir die Mitteilung, dass die Klägerin doch Berufung eingelegt hatte. Das Gericht hatte auf die Begründungsschrift jedoch schon einen Hinweisbeschluss erlassen und mitgeteilt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und zugleich die Gegenseite aufgefordert innerhalb von 3 Wochen zu erklären die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen, was nicht gemacht wurde. Wir erhielten den Beschluß des Landgerichts: Die Berufung der Klägerin des am --- vekündete Urteil wird zurückgewiesen. Kosten des Rechtsmittel trägt die Klägerin. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2143,03 € festgesetzt. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO Abs.1 ZPO.
Muss ich nun für dieses Berufungsverfahren einen neuen (noch einen) KFA stellen. Habe diesen Fall noch nicht gehabt.
Vielen Dank