Hallo zusammen,
ich habe ein Strafakte vorliegen. Sachverhalt: Motorroller wurde rechtskräftig eingezogen. Ein Gerichtsvollzieher wurde vom Gericht mit der Versteigerung beauftragt. Diese verlief erfolglos. Jetzt meldet der GV Kosten an.
Jetzt meine Frage: Wer zahlt diese Kosten aus und woraus ergibt sich das?
Unsere Anweisungsstelle sagt, dass die Kostenerstattung an den Gerichtsvollzieher nur erfolgen kann, wenn bezahltwurde. Aber der GV ist faktisch ja tätig geworden wegen unseres Auftrages.
Danke im Voraus und viele Grüße