PKH und Insolvenz

  • Ich habe hier folgenden Fall:

    Treuhänder reicht Klage ein und bekommt für den Schuldner PKH ohne Raten.
    Nun ist das Verfahren beendet und ich bin im PKH Überprüfungsverfahren.

    Bisher wurde immer nachgefragt, ob pfändbare Beträge vorhanden sind. Die Beträge des freien Massebestandes beliefen sich bisher auf 30,00-110,00 €.

    (Die Kostengrundentscheidung im Vergleich lautete damals: Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger=Schuldner/Treuhänder 3/8 und die Beklagte 5/8)

    Macht es überhaupt Sinn weiter nachzufragen? Es wurde ja PKH ohne Raten bewilligt.
    Wie verfahrt ihr in so einer Situation?
    Ist es überhaupt möglich irgendwelche Beträge wieder einzuziehen?

  • Ich darf jetzt nur mal, nur das hier keine Vorstellungen auftreten, mal ganz schrecklich :klugscheien.

    Der Treuhänder handelt nicht für den Schuldner, sondern er ist als Partei kraft Amtes ein eigenes Rechtssubjekt. Das bedeutet, dass es bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe gemäß § 116 ZPO allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der von ihm verwalteten Vermögensmasse (Insolvenzmasse) ankommt.

    Gleiches gilt bei der Frage, ob durch spätere Raten- oder Einmalzahlung eine Beteiligung an den Prozesskosten erfolgt. Das ist dies der Fall, wenn in der Insolvenzmasse derart viel (Bar-)Vermögen angesammelt wurde, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens (vgl. § 54 InsO) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) bedient werden können und danach noch ein Überschuss verbleibt. Die Forderung wird vor der Verteilung an die Gläubiger, aber nachrangig zu den genannten Verbindlichkeiten bedient.

    Ist das Insolvenzverfahren (wie vorliegt) eingestellt, ist eine PKH-Prüfung sinnlos, da in diesem Fall keine Haftungsmasse mehr existiert, die für eventuelle Zahlungen haftet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Zitat

    Ist das Insolvenzverfahren (wie vorliegt) eingestellt, ist eine PKH-Prüfung sinnlos, da in diesem Fall keine Haftungsmasse mehr existiert, die für eventuelle Zahlungen haftet.

    Das heißt ja dann, dass ich an die freien Massebestände nie ran kommen werde.
    Auch wenn die Verfahrenskosten Masseforderung sind?

    Wenn der Treuhänder nie Beträge auskehren wird ans Gericht, hätte er das ja mal mitteilen können und man hätte sich auf beiden Seiten Arbeit erspart.

  • Das heißt ja dann, dass ich an die freien Massebestände nie ran kommen werde

    In Deinem Fall ist das wohl so, wobei ich da nicht zu viele Tränen verdrücken würde. Denn so wie Du die Angelegenheit geschildert hast, war da nie auch nur ein Hauch einer Chance. Im Übrigen sollte § 120a ZPO auch für Insolvenzverwalter /Treuhänder gelten.

    Wenn der Treuhänder nie Beträge auskehren wird ans Gericht, hätte er das ja mal mitteilen können und man hätte sich auf beiden Seiten Arbeit erspart.

    Hätte. hätte, Fahrradkette. Ich habe auch zu Zeiten, als die Prüfung noch vom Gericht ausging, mit den Rechtspflegern ausgemacht, dass ich mich bei entscheidenden Veränderungen im Massebestand melde. Denn die ständigen Anfragen sind aufgrund der Mechanismen und Routinen, die für den Insolvenzverwalter dann zum Tragen kommen, schon sehr lästig - weil aufwendig. Aber wenn niemand auf die Idee gekommen ist, dann ist es eben so. Nun hat die liebe Seel doch Ruh.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • :klugschei:klugschei , wäre, wäre, ..., Fahradkette, wie mein Freund Lothar (Lodda) M. sagt.

    In einem Großteil der Insolvenzverfahren von natürlichen Personen reicht die Masse noch nicht einmal für die Deckung der Verfahrenskosten, so dass man hier das Buch zu machen kann. In den dann doch sehr exotischen Fällen, dass zunächst das Insolvenzverfahren über die Stundung abgewickelt wird, sich dann aber doch noch Vermögen auftun, könnte im Falle einer Nachtragsverteilung, dann doch Masseansprüche zum Zuge kommen (Verschwiegende Erbschaft, Übererlös aus eine Zwangsversteigerung,...]

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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