Hallo!
Ich habe mich vor einiger Zeit auf eine intern ausgeschriebene A10er-Stelle beworben. Nun wartete ich auf die anlassbezogene Beurteilung. Da ich vor über einem Jahr noch bei einem anderen Gericht beschäftigt war, musste nun erst dieses eine Beurteilung fertigen. Termin zur Eröffnung der Beurteilung ist in Kürze.
Nun erhielt ich heute die Mitteilung, dass man meine Bewerbung nicht berücksichtigen könne. Es wäre eine Auswahl unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen, die auf Grundlage der dienstlichen Beurteilung erfolgte.
Ich versteh jetzt ehrlich gesagt nicht, wie bereits vor meiner Beurteilung eine Entscheidung über meine Eignung usw. stattgefunden haben könnte. Und selbst wenn die Beurteilung des Vorgerichts bereits ohne Eröffnung vorliegen sollte, hätte doch auch im hiesigen Gericht eine Beurteilung erfolgen müssen oder? Vielleicht kann mir hier jemand die Sache erklären?
VG Schnecki