Der Rechtsanwalt des Gläubigers der eingetragenen Zwangssicherungshypothek beantragt die Löschung des vorrangigen Wohnungs- und Benutzungsrechts (löschbar bei Todesnachweis) und verweist auf die Nachlassakten. Zwangsversteigerungsverfahren läuft bereits. Die Nachlassakten liegen mir bereits vor, meine Geschäftsstelle hat diese beigezogen.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Antragsteller antragsberechtigt ist. Könnt Ihr mir weiter helfen?
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