Festsetzung Aufwandsentschädigung § 1835 a BGB

  • Hallo,
    habe eine Ergänzungspflegerin, die den Pflichtteil des Mündels verwalten muss, da die alleinsorgeberechtigte Kindsmutter diesbzgl. vom Erblasser ausgeschlossen wurde. Geld über Schonvermögen liegt auf versperrtem Konto und Ergänzungspflegerin will Pauschale nach § 1835 a BGB festgesetzt haben. Kind ist unter 14. An wen kann ich den Beschluss zustellen?

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