Mandantin beauftragt Rechtsanwalt damit, beim in Trennung lebenden Ehemann Auskunft zu verlangen, wo das Geld des gemeinsamen 4jährigen Kindes angelegt ist und um wie viel Geld es sich handelt.
BerH wird abgelehnt mit der Begründung, die Mandantin hätte sich anderweitige Hilfe holen können.
Ich bin leicht irritiert, hat irgendwer eine Idee, was die Rechtspflegerin meinen könnte? Klingt mir ein bisschen nach Standardablehnung.
Wo darf ich denn meine Mandantin hinschicken, wer möchte sich denn gern um die Ansprüche des Kindes kümmern, wenn ein Anwalt dafür nicht die richtige Hilfe darstellt?