Öffentliche Zustellung nach § 132 Abs. 2 BGB

  • Guten Tag!
    Ich habe hier eine vom Richter durchgeführte öffentliche Zustellung nach § 132 Abs. 2 BGB vorliegen. Die Geschäftsstelle hat mir die Akte zur Kostenfestsetzung vorgelegt. Welche Kosten sind angefallen? Es wurde öffentlich ein Kontokündigungsschreiben auf Ersuchen einer Bank öffentlich zugestellt.

    Hatte so einen Fall noch nie!

    Grüße Döner

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