Vergleich von Beurteilungen

  • Eine Beförderungsstelle ist nach Leistung, Eignung und Befähigung zu vergeben - soweit klar.

    Sind mehrere Bewerber in der Gesamtnote gleich bewertet, sind die Einzelbewertungen heranzuziehen (Vergleich der Summe der erhaltenen A, B,... etc.).

    Wie können Beurteilungen verglichen werden, die nicht die gleiche Anzahl an Einzelbewertungen haben? Sind diese Beurteilungen dann überhaupt vergleichbar oder müssen sich die unterschiedlichen Bewerber nur aufgrund der gleichen Einzelbewertung vergleichen lassen?

  • Ein rein rechnerischer Vergleich dürfte eher unüblich und m. E. auch nicht sachgemäß sein. Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter ab Rn. 78 ist für einen guten Überblick zu gebrauchen.

    Sinnvoll ist es, die einzelnen Kompetenzen zu vergleichen, soweit diese eben zu vergleichen sind. Gibt es eine Kompetenz im Anforderungsprofil des jeweils anderen nicht, kann auch nicht verglichen werden.

    Bei gleicher Endnote und ähnlicher Bewertung der Einzelkompetenzen ist dann sicherlich die Zeit für ein AC gekommen.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Hier ist die Fanatsie des Auswahlorgans/-gremiums gefragt. In entsprechenden (Vor-)Auswahlvermerken ist dann darzulegen, wie man die eigentlich nicht vergleichbaren Beurteilungen (meist ja dann wenn man Bewerber aus einem anderen Bundesland oder der freien Arbeitswelt, die nur Zeugnisse kennt, hat) vergleichbar gemacht hat.
    Hier bietet sich m.E. der Weg über die Stellenausschreibung an. Welche Eigenschaften sind für die Stelle zwingend gefordert und wo findet man diese in den vorliegenden Beurteilungenmit der entsprechenden Benotung/Bewertung. Mit dieser Methode kann man ggf. auch eine im Durchschnitt etwas schlechtere Beurteilung durch die Bewertung der besonders wichtigen Einzelkriterien kompensieren oder gar überkompensieren.
    Ist alles eine Frage der plausiblen (und gerichtsfesten) Begründung.;)

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