Ergänzungspfleger/RVG

  • Durchden Richter wurde Ergänzungspflegschaft für die Vertretung in einemGerichtsverfahren (§ 1795 BGB) angeordnet. Zum berufsmäßigen Pfleger wurde ein Rechtsanwaltbestimmt. Nach dessen Verpflichtung geht eine Beschwerde der Kindesmutter gegendie Pflegschaftsanordnung ein. Die Beschwerde richtet sich ausschließlich gegendie Auswahl des Pflegers (§ 1779 BGB).

    ImBeschwerdeverfahren wird dem Pfleger durch das OLG rechtliches Gehör gewährt. Nachdessen Stellungnahme wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Kosten trägt dieKindesmutter; der Beschwerdewert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

    Kannder Pfleger nun Gebühren nach dem RVG gegen die Mutter festsetzen lassen odergilt das VBVG? Wenn ja, welche (Nr. 3200 oder 3500 VV-RVG) ?

  • Wen hätte denn der Rechtsanwalt = Pfleger im Beschwerdeverfahren nach RVG vertreten? Liegt eine entsprechende Vertretungsanzeige vor?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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