Hallo zusammen,
ich finde in der Kommentierung keine eindeutige Aussage. Wenn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseunzulänglichkeit wegen noch festzusetzender Umsatzsteuer angezeigt wurde, muss dann erneut Masseunzulänglichkeit angezeigt werden, wenn die Umsatzsteuer festgesetzt wurde?
Vielen Dank vorab!