Betreuervergütung berichtigen

  • Hallo zusammen,

    in einem umfangreichen Betreuungsverfahren gibt es zwei Betreuer. Einem wurde vergangenes Jahr im Juli Vergütung aus dem Vermögen festgesetzt, basierend auf 4,5 Stunden. Der andere Betreuer, der hätte auszahlen müssen, hat danach sofort um Berichtigung auf 2,5 Stunden gebeten, weil sich der Betroffene nicht zu Hause sondern im Heim aufgehalten hat. Dieses Anliegen hat er immer wieder vorgetragen. Geschehen ist nichts. Zwischenzeitlich ist der Betroffene verstorben. Kann der Beschluss noch berichtigt werden? Oder ist er „bestandskräftig“, wie es der Betreuer formuliert?

    Vielen Dank schon mal für eure Ratschläge.


  • Festsetzung heißt, es gibt einen Beschluß über die Vergütung? Der enthielte dann eine RMB. Die "Bitte um Berichtigung" des weiteren Betreuers dürfte dann ein Rechtsmittel sein, das entsprechend zu behandeln wäre. "Bestandskraft" (das werden Bescheide in Verwaltungsverfahren) kann der Beschluß dann doch eher nicht erlangt haben, sofern der weitere Betreuer überhaupt Rechtsmittel einlegen konnte (wovon ich aber zunächst ausgehe).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich frage jetzt nicht, warum.:mad:
    Gleichwohl bleibe ich dabei, daß Dir ein Rechtsmittel vorliegt. Du mußt jetzt sehen, ob es von einem Berechtigten stammt und rechtzeitig (was bei fehlender RMB sehr nahe liegt) eingelegt wurde. Danach ist über die Abhilfe (wenn begründet) oder Nichtabhilfe (wenn unbegründet) zu entscheiden.

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  • Ich frage jetzt nicht, warum.:mad:
    Gleichwohl bleibe ich dabei, daß Dir ein Rechtsmittel vorliegt. Du mußt jetzt sehen, ob es von einem Berechtigten stammt und rechtzeitig (was bei fehlender RMB sehr nahe liegt) eingelegt wurde. Danach ist über die Abhilfe (wenn begründet) oder Nichtabhilfe (wenn unbegründet) zu entscheiden.

    :daumenrau Sehe ich genauso.

  • Seit wann ist die Höhe der Vergütung relevant für die Frage des rechtlichen Gehörs und eine RMB bei einem Festsetzungsbeschluß?

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