Kauf eines Bettes für einen Betreuten

  • Hallo,

    eine Betreuerin hat mich gefragt, ob es in Ordnung, wäre wenn sie ein bestimmtes Bett (medizinischen Hintergrund, ca.1500 Euro) kaufen würde..
    Auf dem Konto befinden sich aber nur ca.2500 EUR.

    Müssen wir als Betreuungsgericht unser Einverständnis erteilen? Holt man sich eventuell die Bestätigung des Betreuten ein?

    Bin ein bisschen ratlos, wie ich damit umgehen soll. Betreuer sollen ja zum Wohle des Betroffenen handeln. Jedoch muss am Ende ja auch noch Geld für den Lebensunterhalt da sein...

  • Meiner Meinung nach ist das kein Fall, der eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erfordert.
    Es obligt der Betreuerin mit dem AK Vermögenssorge zu entscheiden, ob diese im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung sinnvoll ist.
    Um dies genauer nachvollziehen zu können, ist der Sachverhalt leider etwas zu dünn. Wurde geprüft, ob Krankenkasse o. Ä. die Kosten (teilweise) übernehmen? Wie sieht es mit monatlichen Einnahmen und Ausgaben aus? Bekommt der Betreute nächsten Monat wieder Geld um davon den Lebensunterhalt bestreiten zu können oder muss er wirklich länger von den 2.500 € leben? Wie dringend sind die medizinischen Gründe, die für diese Anschaffung sprechen? Usw.

  • Wenn es gut für die Betroffene ist, sollte die Betreuerin das Bett anschaffen (was sie aber selbst entscheiden muß). Es muß nicht auf Biegen und Brechen für das Sozialamt gespart werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Heimkosten? Kann evtl. das Heim in die Pflicht genommen werden, im Rahmen der angemessenen Versorgung seiner Bewohner? Manche Dinge, zum Beispiel Niederflurbett gehören mittlerweile zur Grundausstattung - vielen Heime ignorieren es leider.

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