Gebühr für Erstberatung und Grundgebühr nach Nr. 4100 VV-RVG

  • Nach Freispruch wird Festsetzung der notwendigen Auslagen des Freigesprochenen beantragt, nämlich RA-Gebühren je in Höhe der Mittelgebühr. Die Strafprozessvollmacht datiert vom 15. Mai 2017.
    Zugleich legt der Verteidiger eine Gebührenvereinbarung vor, wonach der nun Freigesprochene für die Erstberatung einen Betrag x zu zahlen hatte. Dieser Betrag soll ausdrücklich auf eine künftige Auftragserteilung zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung nicht angerechnet werden. Die Gebührenvereinbarung datiert vom 20.06.2017.

    Eine solche Vereinbarung ist nach § 34 Abs. 2 RVG grundsätzlich möglich. Mir stellt sich nur die Frage, inwieweit sich das auf die Höhe der Grundgebühr auswirkt, die ja die Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt, hier durch die Erstberatung bereits abgedeckt ist.

    (Wie) Wirkt es sich aus, dass die Honorarvereinbarung zeitlich erst nach Übernahme des Mandats abgeschlossen wurde?

  • Die Beratungsgebühr ist nach dem Gesetz voll auf die nachfolgenden Gebühren anzurechnen. Das mindert aber diese Gebühren nicht. Die GG ist in Höhe Mittelgebühr (mangels gegenteiliger Anhaltspunkte) entstanden. Die Vergütungsvereinbarung schließt nur die Anrechnung der Beratungsgebühr aus.

    Was hat das mit Dir zu tun? Es bedeutet nur für den Freigesprochenen, dass er auf den Kosten der Beratung sitzenbleibt. In der Festsetzung taucht die Beratungsgebühr dagegen gar nicht auf.

  • Die Beratungsgebühr ist nach dem Gesetz voll auf die nachfolgenden Gebühren anzurechnen. Das mindert aber diese Gebühren nicht. Die GG ist in Höhe Mittelgebühr (mangels gegenteiliger Anhaltspunkte) entstanden. Die Vergütungsvereinbarung schließt nur die Anrechnung der Beratungsgebühr aus. Was hat das mit Dir zu tun? Es bedeutet nur für den Freigesprochenen, dass er auf den Kosten der Beratung sitzenbleibt. In der Festsetzung taucht die Beratungsgebühr dagegen gar nicht auf.

    Danke für die Antwort. Im Übrigen: Vorliegend wird die Beratungsgebühr unter Begriff "Notwendige Kosten" gleichfalls gegen die Staatskasse geltend gemacht.

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