Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Es handelt sich um ein Grundstück, bei welcher die eingetragenen Eigentümereine Erbengemeinschaft sind. Der Auseinandersetzungsanspruch eines Erben wurdegepfändet und durch den Pfändungsgläubiger die Teilungsversteigerung beantragt.Da nun ein Erlösüberschuss vorhanden ist, haben sich der Pfändungsgläubiger undder andere Miterbe über die Auszahlung ihres jeweiligen Anteils geeinigt. Isthierfür jedoch auch die Zustimmung des Pfändungsschuldners notwendig oder kannder Erlösüberschuss ausgezahlt werden?
Pfändungsschuldner Teilungsversteigerung
-
Cello -
29. März 2018 um 08:27
-
-
Wenn die Forderung des Gl. in dem PfÜB höher ist, als der Erlösüberschuss insgesamt, bedarf es m.E. nicht der Zustimmung des Pfändungsschuldners.
Ist die Forderung geringer als der Erlösüberschuss, dann schon. -
Umfasst diese Einigung den gesamten Erlös oder verbleibt noch ein unverteilter Rest?
-
Die Einigung umfasst den ganzen Erlös.
-
Ist die Forderung des Pfandgläubigers nun höher oder niedriger als der Anspruch des Schuldners am Erlös.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!