Pfändungsschuldner Teilungsversteigerung



  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Es handelt sich um ein Grundstück, bei welcher die eingetragenen Eigentümereine Erbengemeinschaft sind. Der Auseinandersetzungsanspruch eines Erben wurdegepfändet und durch den Pfändungsgläubiger die Teilungsversteigerung beantragt.Da nun ein Erlösüberschuss vorhanden ist, haben sich der Pfändungsgläubiger undder andere Miterbe über die Auszahlung ihres jeweiligen Anteils geeinigt. Isthierfür jedoch auch die Zustimmung des Pfändungsschuldners notwendig oder kannder Erlösüberschuss ausgezahlt werden?

  • Wenn die Forderung des Gl. in dem PfÜB höher ist, als der Erlösüberschuss insgesamt, bedarf es m.E. nicht der Zustimmung des Pfändungsschuldners.
    Ist die Forderung geringer als der Erlösüberschuss, dann schon.

  • Umfasst diese Einigung den gesamten Erlös oder verbleibt noch ein unverteilter Rest?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ist die Forderung des Pfandgläubigers nun höher oder niedriger als der Anspruch des Schuldners am Erlös.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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