Berichtigung durch Notar

  • Mal eine Frage an die hier anwesenden Notare (natürlich sind alle anderen nicht ausgeschlossen):

    Gehe ich recht in der Annahme, dass ein Notar lediglich seine Urkunden berichtigen darf?
    Eingereicht wurde mir eine Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 1 GmbHG durch GF, die zu berichtigen ist.
    Dies tut nun der einreichende Notar. Zurecht?

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