Hallo an alle,
mir raucht der Kopf.
Hinterlegt ist ein Teil des Versteigerungserlöses für den ehemaligen Eigentümer (Schuldner). Ich habe eine Pfändungsanordnung der StA und noch einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss von einem weiteren Gläubiger. Diesem Gläubiger könnte ein geringer Betrag ausbezahlt werden, er hat auch die Auszahlung beantragt.
Brauche ich von dem Schuldner und dem anderen Pfändungsgläubiger eine Bewilligung, damit ich auszahlen kann? Habe gelesen, dass durch die Pfändung alle nebeneinander Beteiligte sind.
Viele Grüße und herzlichen Dank.
Sciuk