Auszahlung an den Pfändungsgläubiger

  • Hallo an alle,

    mir raucht der Kopf.

    Hinterlegt ist ein Teil des Versteigerungserlöses für den ehemaligen Eigentümer (Schuldner). Ich habe eine Pfändungsanordnung der StA und noch einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss von einem weiteren Gläubiger. Diesem Gläubiger könnte ein geringer Betrag ausbezahlt werden, er hat auch die Auszahlung beantragt.

    Brauche ich von dem Schuldner und dem anderen Pfändungsgläubiger eine Bewilligung, damit ich auszahlen kann? Habe gelesen, dass durch die Pfändung alle nebeneinander Beteiligte sind.

    Viele Grüße und herzlichen Dank.

    Sciuk

  • Wenn die Hinterlegung nur zu Gunsten des ehemaligen Eigentümers hinterlegt ist (vermutlich, weil er keine Kontoverbindung zum K-Verfahren mitgeteilt hat) und beide gepfändeten Beträge aus der hinterlegten Summe gezahlt werden können, würde ich an die Pfändungsgläubiger auszahlen soweit beantragt.
    Wenn das Geld nicht für beide Pfändungen reicht, müssen die beiden sich einigen.
    Der ehemalige Eigentümer ist insoweit raus.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Ich muss aber den empfangsberechtigten Eigentümer (für welchen ja hinterlegt worden ist) nicht mehr beteiligen, oder? Ich kann doch jetzt auszahlen? Der gesamte hinterlegte Betrag wurde gepfändet.

  • Wieso willst Du im Rahmen der Pfändung den Schuldner beteiligen?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Danke, ich war mir nur unsicher, weil ich noch nie in der Position des Drittschuldners handeln musste.

    Herzlichen Dank. Ich zahle aus ;o)

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