Rückschein kommt nicht zurück

  • Hallo,

    ich habe ein Problemchen,

    Ich habe im Januar eine Zustellung mit Einschreiben gegen internat. Rückschein nach Großbritannien versucht.
    Der Rückschein kam bis jetzt nicht zurück. Meine Geschäftsstelle hat aber eine Sendungsverfolgung gemacht.
    Der Status lautet Zustellung erfolgreich. Die Sendung wurde am 23.01.2018 erfolgreich zugestellt.
    Aber das wird wahrscheinlich als Zustellnachweis nicht genügen, oder? Wie geht's nun weiter?

  • Kommen die Einschreiben denn jemals aus Großbritannien zurück? In meinem Verfahren wurde zum Glück der Antrag wieder zurückgenommen, aber theoretisch kann der Nachweis auch in anderer Form als durch den Rückschein erfolgen (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 05.01.2004, 11 W 91/03). Darüber, ob mir die Sendungsverfolgung genügt, mußte ich mir aber natürlich keine Gedanken mehr machen.

  • Wir wurden jüngst darauf hingewiesen, dass das Zustellverfahren in Großbritannien geändert wurde. Eine Rücksendung in Papierform erfolgt nicht mehr, vielmehr wird die Zustellbescheinigung elektronisch erstellt und kann online abgerufen werden. Das wird wohl als Einschreiben International mit elektronischer Zustellbestätigung bezeichnet.

  • Und laut Bundesjustizministerium erfüllt diese Bescheinigung die gesetzlichen Vorgaben.


    Hast du dazu vielleicht eine Fundstelle? Da bei mir bislang - soweit ich mich erinnre - noch nie ein Rückschein aus UK zurückgekommen ist, wäre das mal interessant.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15 wurde als Entscheidung genannt.
    Habe ich mir bisher nicht durchgelesen, daher ohne Garantie. Tenor scheint ganz am Ende zu stehen.

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